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Zweite Fortbildungsveranstaltung für Schiedspersonen der Bezirksvereinigung

Zu  dem Thema „Dschungel“ Schiedsamt – Zuständigkeit bis zum Vergleich - findet am

Samstag, dem 25. Nov. 2023 von 9.00 bis 15.00 Uhr

in Ulmet, Waldhotel Felschbachhof, Felschbachhof 1

 

eine Fortbildung für Schiedspersonen und deren Stellvertreter der Bezirksvereinigung KL–LD–ZW statt. Referentin ist Frau  Marion Kenklies aus Bautzen.

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, wird bis spätestens 15. Nov. 2023 per Email um Mitteilung gebeten an

sandra.degen@vg-weilerbach.de oder maerz.guenter@t-online.de 

33 Schiedspersonen können teilnehmen. Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldefrist eine Bestätigung. Dieser werden im Anhang ein Antrag auf Reisekosten sowie ein Antrag „Triftige Gründe“ angefügt. Die Tagung wurde vom zuständigen Ministerium genehmigt. Wenn möglich, sollten entsprechende Fahrtgemeinschaften gebildet werden.

Wer mitgenommen werden möchte bzw. jemand mitnehmen kann, sollte dies bitte bei der Anmeldung mitteilen. Die Vorstandschaft der Bezirksvereinigung freut uns auf Ihre / Eure Anmeldung und Teilnahme an der Tagung und wünscht bereits jetzt eine gute Anreise.

 

 

 

Unstimmigkeiten beim Formular-Server-Seminar - Fortbildung der BzVgg Kaiserslautern-Landau-Zweibrücken in Pirmasens

Sechs Schiedsfrauen und elf Schiedsmänner trafen sich am 23.06.2023 in der Jugendherberge Pirmasens zu einem Formular-Server-Seminar.  Für die von der Bezirksvereinigung Kaiserslautern-Landau-Zweibrücken organisierte Schulung konnte der langjährige Schiedsmann der Gemeinde Grafschaft-Ringen und Schatzmeister der Landesvereinigung Rheinland-Pfalz, Alfred Pohl, gewonnen werden.

Als Einstieg stellte Kollege Pohl die Grundlagen des Schlichtungswesens vor:

Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG), die Schiedsamtsordnung (SchO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VVzSchO), wobei das Landesnachbarrechtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und Strafgesetzbuch in Bezug auf die Zuständigkeiten der Schiedspersonen ebenfalls von Belang sind. 

In einem vorgegebenen Fall über einen Nachbarschaftsstreit ging es um einen Überwuchs am Grenzzaun (Obligatorik nach § 1 Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz). Der Antragsteller forderte den Überhang in der Breite und Höhe zu reduzieren. Ferner forderte der Antragsteller die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Antragsgegner.

Kollege Pohl behandelte für diesen Fall das Schlichtungsverfahren Schritt für Schritt und führte durch die Vordrucke. Er erläuterte die erforderlichen Einträge. Während der Fallbehandlung galt es immer wieder Fragen der Teilnehmer zu beantworten und auch zu begründen. Dabei kamen auch die Unterschiede bei der Behandlung einer Strafsache zur Sprache. 

Während der Abarbeitung des obligatorischen Falles haben sich in den Formularen auch Mängel herauskristallisiert, die z. T. die Landesvereinigung schon gemeldet hat und diesbezüglich in konstruktivem Austausch mit dem BDS steht. Ganz gravierend falsch schien einem Seminarteilnehmer, dass das Formular V 20 in Rheinland-Pfalz als "Protokoll" deklariert ist, obwohl in der Schiedsamtsordnung und den Verwaltungsvorschriften feststeht, dass eine "Niederschrift" zu fertigen ist. Bemängelt wurde von den Teilnehmern zudem, dass in diesem Vordruck seit Jahresbeginn auch Familienstand und Beruf abgefragt werden – aber nicht im Schlichtungsantrag, obwohl diese persönlichen Angaben keine Bedeutung für das Verfahren haben. Zusätzlich musste man sich mit zwei Arten von Bescheinigungen auseinandersetzen - der Sühne - und Erfolglosigkeitsbescheinigung. Diskutiert wurde auch, dass in der Kostenrechnung einige Felder nicht blau unterlegt sind und daher ein Ausfüllen erschwert wird. Der Vorschlag des Seminarleiters, man könnte auf den Vordruck "Kostenrechnung" ganz verzichten und dies in Spalte 10 des Protollbuches dokumentieren und unterschreiben, wurde von den Seminarteilnehmern wohlwollend angenommen. Einig war man sich auch in der Feststellung, dass die Arbeit der ehrenamtlichen Schiedspersonen nur erleichtert wird, wenn die Formulare vollumfänglich bearbeitbar sind.

Als Kernaussage für diese erfolgreiche Weiterbildung kann gelten:

Es gibt keine Frage bzw. Probleme, die nicht durch Einsichtnahme in die SchO, VVzSchO und das LSchlG  zu klären wären.

Karl-Heinz Eckhardt

 

Fortbildung der Bezirksvereinigung für Schiedspersonen und insbesondere sich neu im Amt befindliche Schiedspersonen

Wie bereits vor einigen Wochen an alle Mitglieder des BDS unserer Bzvgg angekündigt, führen wir eine Fortbildung am

Freitag, den  23.06.23

durch.

Beginn:  10.30 Uhr        Ende: ca. 15.00 Uhr  (Als 1 Veranstaltung, nicht wie angedacht in zwei Gruppen)

Ort:      Jugendherberge Pirmasens, Schützenstr. 12 – 14;  für Navi (für Parkplatz):  Joßstr. 1 eingeben !

Thema:      Formularserver und Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern; an einem einfachen konstruierten Fall wird die Anwendung der elektronischen Formulare des Formularservers vermittelt

Referent:    Alfred Pohl, (Grafschaft) Schatzmeister unserer Landesvereinigung RLP

Wer möchte, kann gerne seinen Laptop mitbringen. Wir bieten belegte Brötchen, Kaffee, Tee, sowie Kaltgetränke an.

Es sind noch Plätze frei. Anmeldungen können an die 1. Vorsitzende Sandra Degen (sandradegen1@web.de) oder an Günter März (maerz.guenter@t-online.de) erfolgen.

Wir freuen uns auf eure Anmeldungen, bitte bis spätestens 18. Juni 23 !

 

Fortbildung und Mitgliederversammlung des BDS-KL-LD-ZW

Hecke, Baum und Videokamera stören ein Nachbarehepaar

Edenkoben. Die Bezirksvereinigung Kaiserslautern – Landau – Zweibrücken im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. führte am Montag, dem 31. Okt. 2022 in der SWFV-Sportschule Edenkoben für ihre Mitglieder eine Fortbildungsveranstaltung durch. Thema der praxisbezogenen Schulung war das "Schiedsamtsverfahren von A – Z in Verbindung mit dem Formularserver".  Als Referent konnte AGDir a.D.  Bernd Schmickler, Sinzig, gewonnen werden.

24 Teilnehmer*innen waren der Einladung gefolgt und konnten sich in diesem Seminar neues Wissen aneignen, bzw. ihr Wissen erweitern, vertiefen und festigen.

Herr Schmickler, Referent des BDS e.V., vermittelte den Teilnehmer das "Schlichtungsverfahren von A – Z " mit Schwerpunkt Nachbarrecht und Zivilrecht anhand eines praxisbezogenen Falles unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke für RLP aus dem Formularserver. Angenommen wurde dabei ein persönlich gestellter Antrag eines Ehepaares, das den Rückschnitt einer 2,30 m hohen Ligusterhecke, die sich im Abstand von 0,30 m entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück der Wohnbau GmbH befindet, begehrte, da wegen der "Verschattung" der Beete der Ertrag im Gemüsegarten immer geringer wird . Sie fordern den Rückschnitt der Hecke auf wenigstens einen Meter. Hinter der Hecke, vielleicht 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt, steht eine 12 m hohe Linde. Über die Grundstücksgrenze ragende Äste, massenhafter Laubfall im Herbst und gestörter Satellitenempfang machen dem Ehepaar das Leben schwer. Sie wollen deshalb, dass die Linde entfernt wird.
Nun haben auch noch Mitarbeiter der Wohnbau GmbH an der gegenüberliegenden Außenwand des Nachbarhauses, das von ca. 6 bis 7 Parteien bewohnt wird, eine Videokamera angebracht, die ein Teil ihres Grundstücks erfasst, vor allem den an dieser Grundstücksseite befindlichen Hauseingang. Damit ist das Ehepaar nicht einverstanden, zumal es sich um eine sog. Dome-Kamera handelt, bei der man nicht erkennen kann, welchen Geländeabschnitt sie erfasst. Sie fühlen sich von der Antragsgegnerin überwacht und verlangen daher die Entfernung der Kamera.

Da hatten die Teilnehmer*Innen einen nicht alltäglichen Praxisfall zu bearbeiten. Aber erfreulicherweise stand ihnen Referent Schmickler zur Seite und führte die Teilnehmer*Innen mit  den entsprechend ausgefüllten Vordrucken vom Antrag über die Ladungen, Protokoll, Erfolglosigkeitsbescheinigung, Kostenrechnung, etc. und Zustellungsurkunde durch den Fall.

Das Ganze dauerte seine Zeit, weil immer wieder Fragen auftauchten, die von Herrn Schmickler unter Erläuterung der Schiedsamtsordnung und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften eingehend beantwortet werden konnten.

Mit dieser Schulung an einem praxisbezogenen Fall hat die BzVgg dem Wunsch vieler Mitglieder Rechnung getragen und die Thematik begrenzt, um eine Überbürdung zu vermeiden.

 

Dazwischen fand die Mitgliederversammlung der BzVgg mit Neuwahlen statt.

Fast alle bisherigen Funktionsträger stellten sich zur Wiederwahl.

So wurden mehrheitlich wieder gewählt:

Sandra Degen, Vorsitzende (VG Weilerbach),

Hans-Joachim Bernstein, stv. Vorsitzender (VG Herxheim),

Günter März, Kassenführer (VG Offenbach/Queich),

Norbert Gschwind, IT-Beauftragter (VG Bellheim),

Karl-Heinz Eckhardt, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (VG Otterbach-Otterberg).

Neu ins Gremium gewählt wurden:

Manfred Stahl, Schriftführer (VG-Landstuhl) und

Wolfgang Heintz, Beisitzer (VG Bruchmühlbach-Miesau).

Als Kassenprüfer fungieren für die nächsten 4 Jahre: Jörg Walter (Stadt Kaiserslautern) und Josef Arnold (VG Lingenfeld).

Neu gewählt wurden zwei stellvertretende Kassenprüfer, Lothar Kramer (VG Oberes Glantal) und Wolfgang Rheinwalt (VG Maikammer).

Als zweiten größeren Tagungsordnungspunkt galt es die Satzungsneufassung der BzVgg 

zu verabschieden. Nach fast 2 Jahren Überarbeitung der Satzung aus dem Jahre 1990 konnte der kommissarische Schriftführer Karl-Heinz Eckhardt eine vom BDS geprüfte Satzung präsentieren, die insbesondere an die Mustersatzung des BDS angepasst wurde, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigte und umfangreiche redaktionelle Änderungen erfahren hat.

Nach entsprechenden Erläuterungen wurde die Satzung einstimmig beschlossen.

Der bisherige Geschäftsführer/Schriftführer Walter Draudt (VG Altenglan) schied aus dieser Funktion aus. Die Vorstandsvorsitzende Sandra Degen dankte dem langjährigen Vorstandsmitglied für seine verantwortungsvolle Tätigkeit und wird ihm ein Präsent nachreichen.  |keh.

Neuerungen zum Beginn 2022

1.
Mit Verfügung des Ministeriums für Justiz, des Innern und für Sport vom 15.10.2020, gültig ab 27.10.2020 wurden die Gebührensätze nach § 36 der Schiedsamtsordnung dahingehend geändert, dass für das Sühneverfahren 15,00 Euro zu erheben sind. Kommt ein Vergleich zustande  so erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte.
Die Gebühr nach Abs. 2 erhöht sich auf höchstens 60,00 Euro.

2.
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Schiedsamtsordnung wurden mit Gültigkeit vom 26.10.2021 geändert.

Die angepasste Schiedsamtsordnung und die geänderten Verwaltungsvorschriften können über die Website https://landesrecht.rlp.de/bsrp heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

3 .
Weil am 01.01.2022 die Umsatzsteuer für die Gebühr der PZU weggefallen ist, beträgt die PZU-Postgebühr nur noch 3,45 Euro. Die Gebührenänderung ist bei der Kostenrechnung daher zu berücksichtigen.
Nähere Auskünfte erteilt das Servicemanagement PZA unter E-Mail SM.PZA@DeutschePost.de  oder Tel.Nr. 0180 6 555555.

Erfolgreiches Seminar in Pirmasens

Die Bezirksvereinigung Kaiserslautern-Landau-Zweibrücken schulte ihre Schiedspersonen

Pirmasens. Die BzVgg KL-LD-ZW hatte zu einem "Praxisbezogenen Schiedsamt-Seminar" nach Pirmasens eingeladen.

Als Referent konnte Herr AGDir a. D. Albert Paulisch, Vors. der BzVgg Lüneburg, gewonnen werden.

19 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und konnten in diesem Seminar ihr Wissen erweitern, vertiefen und festigen.

Herr Paulisch, Referent des BDS e.V. Bochum und Lehrbeauftragter des Landesverbandes Niedersachsen, vermittelte den Teilnehmer das "Schlichtungsverfahren von A – Z " mit Schwerpunkt: Nachbarrecht und Zivilrecht. Arbeitsmittel waren u. a. das  Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Landesschlichtungsgesetz und die Schiedsamtsordnung für das Land Rheinland-Pfalz. In seinem Vortrag ging er auf alle Facetten der Schlichtung ein, wie sie in der Praxis auftreten können. Fragen aus dem Teilnehmerkreis vertieften die praxisbezogenen Ausführungen des sehr guten Referenten.

Seminarvorbereitung, Rahmenbedingungen vor Ort, Fachwissen und Methodik, Praxisbezug, Seminarinhalte und Arbeitsklima wurden von den Teilnehmer durchweg als sehr gut beurteilt worden. 7 Teilnehmer konnten an vorangegangene Seminare anknüpfen. Andere Schiedspersonen waren neu und zu ersten mal dabei.

Die Erwartungen an das Seminar wurden übertroffen. So sind die Seminarinhalte für die Mehrzahl der Teilnehmer für die weitere Tätigkeit wichtig und können in der Praxis angewandt werden; allerdings war das Seminar  für einen Tag zu umfangreich, meinten die Teilnehmer und wünschten sich künftig als inhaltliche Schwerpunkte für weitere Schulungen mehr praktische Fallbeispiele mit Formulierungshilfen,  Aufklärung zum Nachbarrecht und die fallbezogene Anwendung der Formulare. |keh.

Schiedsmann der Stadt Landau feiert Dienstjubiläum

Der Schiedsmann der Stadt Landau in der Pfalz, Ulrich Müller-Weißner, konnte am 01. Oktober 2020 sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern. Aus diesem Anlass überreichte ihm Direktorin des Amtsgerichts Michaela Winstel die Urkunde der Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Beisein von Beigeordnetem Alexander Grassmann und dem Vertreter des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Günter März im Rahmen einer kleinen Feierstunde.

Ulrich Müller-Weißner wurde am 05.11.2013 zum Schiedsmann in Landau in der Pfalz ernannt und war bereits seit 01.10.1980 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand bei der Evangelischen Kirche der Pfalz tätig, zunächst als Pfarrer und Vikar und ab April 2008 bis zu seinem Ruhestand als Verwaltungsdirektor im Kirchendienst beim Landeskirchenrat in Speyer. Herr Müller-Weißner ist auch heute noch selbständig als Organisationsentwickler und Mediator tätig. Hierfür kommt ihm nicht nur seine fundierte theologische Ausbildung zugute, sondern auch das von ihm zunächst begonnene Jurastudium. Seine breit gefächerte Erfahrung lässt er in seine Tätigkeit als Schiedsmann einfließen.

Direktorin Winstel hob die Bedeutung der Schiedspersonen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung, die durch steigende Fallzahlen zunehmend an Bedeutung gewinnt, hervor. Schiedspersonen werden auf dem Gebiet des Strafrechts (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) tätig. Bei diesen Delikten ist eine Privatklageerhebung erst möglich, wenn ein vor einer Schiedsperson durchgeführter Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Häufiger werden Schiedspersonen jedoch mit zivilrechtlichen Streitigkeiten befasst. Hier geht es oft um Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, wegen Ehrverletzungen, Konflikten zwischen Mieter und Vermieter und Streitigkeiten mit familienrechtlichem Bezug. Die Arbeit der Schiedspersonen gerade im zivilrechtlichen Bereich ist nicht zu unterschätzen, weil sie die Gerichte von Bagatellstreitigkeiten entlasten. Eine einvernehmliche Regelung ist zudem besser und dient mehr dem Rechtsfrieden als eine streitige Entscheidung durch Urteil.

Halbtages-Seminar für neue und erfahrene Schiedspersonen

Die Bezirksvereinigung Kaiserslautern – Landau – Zweibrücken (BVgg) lud zu einem Einführungslehrgang in das Schiedsamt ein. Die BVgg-Vorsitzende Sandra Degen konnte 18 Schiedsmänner – leider keine Schiedsfrauen –zu diesem Halbtagesseminar am 17. Oktober 2020 im Hotel Barbarossahof, Kaiserslautern-Eselsfürth, willkommen heißen. Leider waren in der Räumlichkeit coronabedingt nicht mehr Teilnehmer zugelassen. Als Referent hatte die BVgg  Herrn Bernd Schmickler, AG-Dir. a. D., Sinzig, gewinnen können.

Unter dem Lehrgangsthema „Tipps und Hinweise für neu berufene und erfahrene Schiedspersonen“ gab Herr Schmickler einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Schiedsamtes und Themenbereiche, welche u. a. aus dem Vortrag hervorgingen als auch die Schiedspersonen in ihren Fragestellungen ansprachen.

Diese Fragen und Antworten reichten von
A, wie Antragsteller, Antragsgegner, Ausfertigung des Protokolls, Auslagen;
über
E, wie Eheleute, Erfolglosigkeitsbescheinigung, Erhöhung der Gebühren;
G, wie gemischte Streitigkeiten, Gesprächsregelung, Grenzabstände;
K, wie Kommunikation, Konfliktlösung, Kostenvorschuss, Kostenträger und Kostenrechnung;
L, wie Landeschlichtungsgesetz, Ladungen;
N, wie nachbarrechtliche Streitigkeiten, Nichterfüllung des Vergleichs;
O, wie obligatorische Streitschlichtung, Ortsgemeinde;
P, wie  Pflicht zum Erscheinen, Protokoll, Protokollbuch,
R, wie Rechtsanwälte;
S, wie Schiedsamt, Schiedsamtsordnung, Schlichtungsverhandlung, Schmerzensgeld;
U, wie Unterlassungsanspruch, Überwuchs, Unparteilichkeit;
V, wie Vergleich, Verhandlungstechnik, Vollstreckungsklausel, Vorbesprechung mit den Parteien, bis zu
Z, wie Zuständigkeiten, Zustellung.

Herr Schmickler konnte alle Fragen sehr eingehend und umfassend beantworten und in einigen Fällen Beispiele für Protokollformulierungen, die einer Vollstreckung standhalten, geben.

Am Ende des Seminars dankten Vorsitzende Sandra Degen und Kassenführer und Organisator Günter März dem Referenten mit einem Weinpräsent und wünschte Herrn Schmickler und seiner Frau einen erholsamen Urlaub. Die Teilnehmer konnten bei einem abschließenden Essen, das Gehörte mit den Kollegen noch diskutieren und „sacken“ lassen.

Karl-Heinz Eckhardt

Kommunikation im Schiedsamt

Trippstadt-Johanniskreuz (keh). Die Bezirksvereinigung Kaiserslautern – Landau – Zweibrücken im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. mit Sitz in Kaiserslautern hat am 26.07.2018 zur jährlichen Aus- und Fortbildungsveranstaltung nach Johanniskreuz eingeladen. Sie konnte für diese Schulungsmaßnahme im Haus der Nachhaltigkeit die Mediatorin und Dozentin des BDS, Frau Marion C. Kenklies, gewinnen und begrüßen.

22 Schiedsmänner und Schiedsfrauen waren trotz hochsommerlicher Temperaturen der Einladung gefolgt, um über das Thema „Kommunikation im Schiedsamt“ geschult zu werden. Die Referentin zielte mit ihrem Schulungskonzept darauf ab, dass man nachhaltige Lösungen in der Streitschlichtung nur findet, wenn durch Aufbereitung des Konflikts, die Ursachen erkannt und entsprechend kategorisiert werden, wobei  Gesprächsregeln zur Konfliktentschärfung beitragen und durch aktives Zuhören sowie die innere Haltung zu Lösungsansätze führen können. Der Weg zu einem vollstreckbaren Vergleich sollte im Wesentlichen die Bedürfnisse der Parteien berücksichtigten und abwägen, damit es keinen Gewinner oder Verlierer gibt und die Lösung des Konflikts für alle tragbar ist. Frau Kenklies bezog die Schulungsteilnehmer aktiv in ihren Vortrag ein, indem sie verschiedene Begriffe und Eigenschaften, z. B. Konflikt, selektive Wahrnehmung, Kategorisierung oder Halo-Effekt definieren sollten.

Auch das Havard-Konzept wurde von Frau Kenklies kurz erläutert. Ziel der Methode ist eine konstruktive und friedliche Einigung in Konfliktsituationen ohne einen Verlierer. Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, wobei über die sachliche Übereinkunft hinaus, auch für beide Verhandlungsseiten die Qualität der persönlichen Beziehungen gewahrt bleiben soll.  

Allgemeines Fazit dieser Schulung: Eine qualitativ sehr gelungene Schulung mit einer kompetenten Dozentin. Der ein oder andere Mangel in der Streitschlichtung konnte dabei aufgedeckt werden. Für alle neuen Schiedsmänner und –frauen kam diese Schulung gerade recht; können sie doch das Erlernte für ihre neue Tätigkeit anwenden und aktiv umsetzen.